AGB Privatkunden
Elektrotechnik Hartmann GmbH
(Fassung 29. April 2022)
Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet wird. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
§ 1 Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt mit der Elektrotechnik Hartmann GmbH (nachfolgend als „Elektrotechnik Hartmann“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet), Breitenworbiser Straße 10, 37355 Niederorschel zustande.
§ 2 Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss über die Lieferung von Waren zwischen dem Kunden (nachfolgend auch als „Sie“ oder „Ihnen“ bezeichnet) und Elektrotechnik Hartmann gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Bestellungen auf unserer Website sind für alle Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum möglich, unabhängig von Wohnsitz, Herkunft oder Staatszugehörigkeit.
§ 3 Vertragsabschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach deren Eingang bei uns. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme durch Elektrotechnik Hartmann dar.
Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Werktagen annehmen, wobei der Zugang beim Kunden maßgeblich ist. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen an unserem Sitz in 37355 Niederorschel (Thüringen).
Ihre persönlichen Daten und Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, dienen Elektrotechnik Hartmann für die Abwicklung von Bestellungen, für die Lieferung von Waren sowie für die Abwicklung der Zahlung. Die Lieferung des von Ihnen bestellten Artikels erfolgt durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen. Zu diesem Zweck übermitteln wir diesem Transportunternehmen Ihre uns vorliegende E-Mail-Adresse, damit das Transportunternehmen Ihnen Informationen über den Status Ihrer Sendungen sowie einen konkreten Liefertermin per E-Mail mitteilen kann.
§ 4 Vertragstextspeicherung und Vertragssprache
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter www.eth-service.de einsehen
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 5 Selbstbelieferungsvorbehalt
Sollte Elektrotechnik Hartmann ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert werden, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird Elektrotechnik Hartmann von ihrer Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird Elektrotechnik Hartmann den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
§ 6 Lieferung und Versandkosten
Alle Bestellungen bei Elektrotechnik Hartmann werden sowohl an Kunden mit Lieferadressen der Bundesrepublik Deutschland als auch an solche mit Lieferadressen im europäischen Ausland geliefert.
Zzgl. der angegebenen Produktpreise sind ggf. anfallende Versandkosten und ein Mindermengenzuschlag vom Kunden zu tragen. Unsere aktuellen Preise und zugehörige Versandbedingungen zu den gewünschten Liefer- und Versandarten können Sie unter www.eth-service.de einsehen. Diese können Änderungen unterliegen. Bitte beachten Sie daher mögliche Aktualisierungen.
Vorbehaltlich der Selbstbelieferung wird Elektrotechnik Hartmann für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, weil Elektrotechnik Hartmann ohne eigenes Verschulden selbst nicht rechtzeitig beliefert wurde, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, werden die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Versandkostenpauschale nachgeliefert, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 7 Zahlungsbedingungen und Preise
Die Preisangaben im Shop für Verbraucher verstehen sich als Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind anfallende Versandkosten. Den jeweiligen Gesamtpreis und die konkrete Zusammensetzung der Preisbestandteile finden Sie, vor Kaufabschluss, in der Bestellübersicht.
Im Falle der Zahlungsart Vorauskasse lassen wir Ihnen per Mail, Fax oder auf dem Postweg unsere Bankverbindung zukommen. Ab Erhalt dieser Information muss der Kaufpreis binnen 7 Werktagen auf unserem Konto eingegangen sein. Im Anschluss versenden wir an Sie die bestellte Ware
Bei Vereinbarung der Zahlungsart PayPal werden Sie nach dem Absenden Ihrer Bestellung automatisch auf das sichere Zahlungsformular von PayPal weitergeleitet. Wenn Sie bereits ein PayPal Konto besitzen, loggen Sie sich einfach ein. Andernfalls klicken Sie auf Konto einrichten und folgen den Anweisungen. Innerhalb von Sekunden erhalten wir Ihre Zahlung und Ihre Ware kann bei Verfügbarkeit umgehend versandt werden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Elektrotechnik Hartmann behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor.
§ 9 Gewährleistung
Für alle Waren gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Bei Sachmängeln gilt die Beschaffenheitsvereinbarung gegenüber den objektiven Anforderungen vorrangig.
Sollten gelieferte Waren offensichtliche Transportschäden aufweisen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler möglichst umgehend gegenüber Elektrotechnik Hartmann zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, gilt für ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
§ 10 Garantien
Sollten Hersteller der von Ihnen ausgewählten Produkte gegebenenfalls eine Herstellergarantie ausloben, werden hierdurch nur die Hersteller und nicht Elektrotechnik Hartmann verpflichtet, es sei denn, Elektrotechnik Hartmann hat ausdrücklich eine Garantie dem Kunden gegenüber übernommen.
Sofern Sie eine ausgelobte Garantie in Anspruch nehmen oder sich auf eine solche beziehen wollen, stehen Ihnen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der entsprechenden Garantie zu, zu den in der Garantieerklärung angegebenen Bedingungen, jeweils gegenüber dem entsprechenden Garantiegeber.
§ 11 Haftung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Elektrotechnik Hartmann, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertraut haben und vertrauen durften.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
Die oben genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die sich aus zuvor benanntem ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt.
§ 12 Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufen können. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt der Sitz der Elektrotechnik Hartmann.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und von wo aus Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
AGB Gewerbekunde
- ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)(Stand: November 2018)
- Geltungsbereich
Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von der Elektrotechnik Hartmann GmbH (nachfolgend: Auftragnehmerin) auszuführenden Aufträge sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Bestellers (nachfolgend: Auftragnehmer), denen bereits zuvor ausdrücklich widersprochen wird.
Alle Vertragsabreden, insbesondere von diesen Bestimmungen abweichende Regelungen, bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Form (§ 126 a BGB).
Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Angebote und Vertragsschluss
Die Auftragnehmerin stellt insbesondere auf ihrer Internetpräsenz (https://eth-service.de) lediglich eine Auswahl an Waren, Produktlösungen, sowie Werk- und Dienstleistungen dar. Diese Darstellungen beinhalten mithin kein verbindliches an einen künftigen Vertragspartner gerichtetes Angebot.
Auf Vertragsschluss gerichtete Angebote werden von der Auftragnehmerin individuell nach vorheriger Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber für diesen erstellt und an diesen grundsätzlich in schriftlicher oder elektronischer Form geleitet.
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot oder ein Angebot in elektronischer Form der Auftragnehmerin vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 10 Werktagen nach Zugang beim Auftraggeber bindend.
Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen der Auftragnehmerin dürfen ohne ihre vorherige Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtannahme des Angebots unverzüglich die Auftragsnehmerin zurückzugeben, zu löschen bzw. zu vernichten. Eventuell vom Auftraggeber erstellte Kopien oder sonstige Vervielfältigungen sind in diesem Fall ebenfalls zu vernichten.
- Preise
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten sämtliche Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Transport zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Verpackung und Transport werden von der Auftragnehmerin gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Erhöhungen von Beschaffungspreisen, sowie bei unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten ist die Auftragnehmerin zur angemessenen Erhöhung der Preise gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber berechtigt.
- Zahlungsbedingungen und Verzug
Nach Abnahme des Werkes, bzw. nach Lieferung von Waren sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug nach Abnahme des Werkes bzw. Übergabe der Kaufsache spätestens binnen 10 Werktagen nach Rechnungserhalt an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der Frist von 10 Werktagen befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
- Liefertermine
Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung durch Auftragsbestätigung verbindlich.
Die vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermine entfalten nur dann Geltung, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind und vom Auftraggeber bereitzustellen waren.
- Abnahme und Gefahrübergang
Die Auftragnehmerin trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Werkleistung.
Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Ein Gefahrübergang liegt auch vor, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und die Auftragnehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
Die Werkleistung ist unmittelbar nach Fertigstellung auf Verlangen der Auftragnehmerin, in der Regel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung des Werks, abzunehmen. Dies gilt insbesondere nach erfolgter probeweiser Inbetriebsetzung und für den Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.
- Gewährleistungsrechte
Gegebenenfalls bestehende Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Werkleistung durch den Auftraggeber bzw. ab Übergabe der Kaufsache an diesen, sofern er seiner nach §377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die verkürzte Frist für Mängelansprüche von einem Jahr gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle ausgeschlossen, die nach Abnahme durch falsche Bedienung des Auftraggebers oder Dritter, gewaltsame Zerstörung oder durch unvermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse, sowie durch normale/n Abnutzung/Verschleiß entstanden sind.
Die Auftragnehmerin muss im Rahmen ihrer werkvertraglichen Nacherfüllungspflicht nur die zum Abnahmezeitpunkt vorhandenen/angelegten Mängel beseitigen, die auf dem Inhalt des Werkvertrages beruhen, nicht jedoch Mängel am Objekt des Auftraggebers, deren Ursache nicht auf den Inhalt des Werkvertrages zurückzuführen sind.
Bei bestehenden Mängelansprüchen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Auftragnehmerin wählt ihrerseits zwischen Nachbesserung der Kaufsache oder Ersatzlieferung.
Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Auftraggeber lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu.
- Eigentumsvorbehalt
Soweit die von der Auftragnehmerin beim Auftraggeber eingefügten oder an diesen gelieferten Teilen o. Ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an diesen eingebauten oder gelieferten Gegenständen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat die Auftragnehmerin deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann sie den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Auftraggeber.
- Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die nicht am Gegenstand des Werkvertrages oder der Kaufsache selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur wie folgt: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Auftragnehmerin selbst oder ihrer Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht die Haftung auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung; im Fall des Vorliegens von Mängeln, die die Auftragnehmerin arglistig verschwiegen hat; im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkvertragsgegenstandes; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit (nicht jedoch grober Fahrlässigkeit und Vorsatz) ist der Schadensersatz des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; entsprechend der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand ist nach Wahl der Hartmann Elektrotechnik GmbH entweder Jena oder der Ort der werkvertraglichen Ausführung oder der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.